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Die Boser und der Altdorfer Wald
Text: Dr. Marcus Hörenberg
Die Geschichte der Boser ist eng mit der Geschichte des Altdorfer Waldes verknüpft. Bereits 1368 wird ein „Bosers Forst“ erwähnt. Der Altdorfer Wald ist das größte Waldgebiet Oberschwabens. Ursprünglich Königswald, treten später als Eigentümer im heutigen Heißener, Hintermooser, Erbisreuter und Baienfurter Forst neben der Stadt Ravensburg, den Truchsessen von Waldburg und der Landvogtei Schwaben, die Boser als Mitbesitzer auf. Diese Forste wurden aufgrund der vier Miteigentümer die „viertheiligen gemeinen Forste“ genannt. Der restliche „gemeine“ (d.h. gemeinschaftliche) Forst war „dreitheilig“. Hier hatten die Boser keine Ansprüche.
Darüber hinaus gab es noch „sonderbare“ Forste, die nur einen Eigentümer hatten. Die Stadt Ravensburg, die Landvogtei, das Fürstenhaus Waldburg-Wolfegg, sowie die Klöster in Weingarten und Baindt verfügen jeweils über eigene „sonderbare“ Forste. Die Eigentümer des „gemeinen“ Waldes übten gemeinsam die Forstgerichtsbarkeit und Forstpolizei sowie die Verwaltung aus. Diese gemeinsame Behörde war das Waldgericht zu Ravensburg. Sie gründete auf einer besonderen Verleihung Kaiser Friedrich III. vom Jahr 1478.
Das Waldgericht hatte auch über alle begangenen Waldfrevel zu urteilen. 1712 tagte es monatlich. Neben dem Oberwald- und Unterwaldförster der Stadt Ravensburg, den Vertretern der Herrschaft Waldburg und Landvogtei waren jeweils Johann Baptist und Franz Josef Boser anwesend und wirkten an den Entscheidungen mit. Das Geld aus den Waldstrafen und dem Holzverkauf aus dem „gemeinem“ Wald wurde nach Abzug der Waldknechtsbesoldung unter den Miteigentümern gemäß ihrer Ansprüche aufgeteilt. Durch alte, verbriefte Rechte von Nutzungsberechtigten des „gemeinen Waldes“, die als Nichteigentümer Bau- und Brennholz unentgeltlich entnehmen konnten oder auch Weiderechte im Wald hatten, verkümmerten die Erlöse der Eigentümer, was zu Klagen und Konflikten führte.
Nachdem mit der Landvogtei 1805 und mit der Stadt Ravensburg 1810 die Rechte am Altdorfer Wald auf das Königreich Württemberg übergingen, erfolgte 1812 eine Verteilung des „gemeinen“ Waldes. Erneute Konflikte in der Folgezeit waren Anlass für neue Verhandlungen, in deren Folge die Familie Boser 1834 ihren gesamten Waldbesitz an den Württembergischen Staat für eine Jahresrente von 474 Gulden verkaufte.